Netzdaten
Veröffentlichungspflichten gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes
Veröffentlichungspflichtige Informationen nach EnWG § 19, § 20 sowie § 23.
- EnWG § 20 (1) - Lieferantenrahmenvertrag -> siehe Seite "Netzzugang"
- EnWG § 20 (1) - Anlage zum Lieferantenrahmenvertrag -> siehe Seite "Netzzugang"
- EnWG § 23 - Erbringung von Ausgleichsleistungen
Veröffentlichungspflichten gemäß der Netzzugangsverordnung
Veröffentlichungspflichtige Informationen nach GasNZV § 20
Veröffentlichungspflichten gemäß der Netzentgeltverordnung
Veröffentlichungspflichtige Informationen nach GasNEV § 27
Lastprofile für Strom- und Gasabnahmestellen // Biogas
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