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Veröffentlichungspflichten gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes

Veröffentlichungspflichtige Informationen nach EnWG § 19, § 20 sowie § 23.

  • EnWG § 20 (1) - Lieferantenrahmenvertrag -> siehe Seite "Netzzugang"
  • EnWG § 20 (1) - Anlage zum Lieferantenrahmenvertrag  -> siehe Seite "Netzzugang"
  • EnWG § 23 - Erbringung von Ausgleichsleistungen

Veröffentlichungspflichten gemäß der Netzzugangsverordnung

Veröffentlichungspflichtige Informationen nach GasNZV § 20 

Veröffentlichungspflichten gemäß der Netzentgeltverordnung

Veröffentlichungspflichtige Informationen nach GasNEV § 27 

Lastprofile für Strom- und Gasabnahmestellen // Biogas

Wir sind verpflichtet, auf unseren Internetseiten folgende regelmäßig aktualisierte Angaben zu veröffentlichen:

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