Netzzugang
Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren.
Für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen der Stadtwerke Bad Wildbad gelten folgende Bedingungen. Anbei finden Sie auch Musterverträge zum Download.
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Gasnetz Messstellenbetrieb und Messung
Die mit § 21b des EnWG umgesetzte Liberalisierung der Zählung erfordert ein durchgängiges Anforderungsprofil an den Betrieb der Zählung durch den Messstellenbetreiber. Wir informieren Sie hier über die Verordnung und Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG.
Lieferantenrahmenvertrag GAS nach KOV X (2018.03)
Der Lieferantenrahmenvertrag der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG regelt die Zuständigkeiten zwischen Netzbetreiber und dem Lieferanten die Belieferung der Endkunden mit Gas im Netz der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG.
Messzugangsverordnung (MessZV)
Die Messzugangsverordnung (MessZV) regelt Voraussetzungen und Bedingungen des Messstellenbetriebs und der Messung von Energie.
Technische Mindestanforderungen
In den Mindestanforderungen definiert die Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG den SWBW-Standard für Zählung in den Stromnetzen. Die Mindestanforderungen sind nach Spannungsebene, Leistung und Jahresarbeitsmenge gegliedert.
Messstellenrahmenvertrag
Der Messstellenrahmenvertrag der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG regelt die Zuständigkeiten zwischen Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber für Einbau, Betrieb und Wartung von Messstellen im Stromnetz der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG.
Antrag auf Neuanschluss, Änderung oder Trennung vom Gasnetz
Benutzen Sie diese PDF-Formulare für den Neuanschluss ans Wassernetz oder für Änderungen oder die Trennung vom Wassernetz.
Kontaktdaten
Die Kontaktdaten (Datenformate und Ansprechpartner) haben wir Ihnen hier zum Herunterladen hinterlegt.