Aktuelles
Am Donnerstag, den 05. Dezember 2024 sind die Stadtwerke Bad Wildbad wegen einer Betriebsveranstaltung ab 12:00 Uhr geschlossen.
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Hinweise zur Jahresablesung der Strom-, Gas-, Wasserzähler
Die Ablesung wird ab 15. November bis 23. Dezember 2024 durch die Ableser/innen der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH & Co. KG erfolgen. Die Zählerstände werden von den Stadtwerken als grundzuständiger Messstellenbetreiber ermittelt und sind Grundlage für die Verbrauchsabrechnung mit unseren Kunden und für die Netznutzungsabrechnung mit anderen Energielieferanten. Daher werden von uns neben den Wasserzählern auch alle Strom- und Gaszähler abgelesen, unabhängig von wem Sie die Energie beziehen.
Bitte halten Sie den Zugang zu den Zählern frei. Bei Bedarf weisen sich unsere Mitarbeiter gerne aus. Wir bitten in diesem Zusammenhang auch um Ihr Verständnis, dass wir bei der großen Anzahl von Ablesungen keine individuellen Terminvereinbarungen im Voraus machen können.
Sollten wir Sie nicht zu Hause antreffen und eine Ablesung nicht möglich sein, werden wir Ihnen ein Ableseblatt in den Briefkasten werfen. Bitte lesen Sie die Zählerstände dann selbst ab und teilen uns die Zählerstände unverzüglich mit.
Bitte beachten Sie bei der Ablesung der neuen elektronischen Stromzähler:
Die bisher bekannten Zählwerke beim ET (Eintarifzähler) und beim Doppeltarifzähler mit HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif) wurden durch sogenannte OBIS-Kennziffern ersetzt, die auf dem Display zu sehen sind.
Der Zählerstand beim Eintarifzähler wird hinter der OBIS-Kennziffer 1.8.0 angezeigt
Die Zählerstände beim Doppeltarifzähler werden abwechselnd angezeigt
für den HT-Zählerstand hinter der OBIS-Kennziffer 1.8.1 und
für den NT-Zählerstand hinter der OBIS-Kennziffer 1.8.2
Eine eventuell vorhandene Einspeisung einer Solaranlage wird mit der OBIS-Kennziffer 2.8.0 angezeigt.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass wir ohne abgelesene Zählerstände gezwungen sind, die Verbrauchswerte zu schätzen. Dies sollte jedoch unbedingt vermieden werden.
Wir danken für Ihre Mithilfe und Unterstützung.
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Hinweise zu Kundenwechsel- und Umzugsmeldungen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine eventuelle Meldung zum Wohnungswechsel (Einzug/Auszug oder Neuvermietung/Leerstand) unbedingt zeitnah möglichst im voraus bei unseren Mitarbeitern im Kundenservice eingehen muss.
Hier kommen Sie zu unseren Ab- und Anmeldeformularen
Eine Ummeldung kann aufgrund gesetzlicher Fristen derzeit noch bis maximal 6 Wochen rückwirkend bearbeitet werden. Ab dem 04. April nächsten Jahres muss ein Auszug bzw. Einzug unbedingt im voraus gemeldet werden.
Wichtige Änderungen zum 04. April 2025 24 Std.-Lieferantenwechsel und Umzüge im voraus
Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich!
ab dem 4. April 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Der Wechsel Ihres Stromanbieters wird dann innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Diese neue Regelung bringt vor allem auch bei Umzügen Änderungen mit sich, die Sie beachten sollten.
Was Sie unbedingt beachten sollten
Ab 04. April 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns mindestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. Dass stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen, wie fehlende Informationen oder technische Probleme auftreten. Den Endzählerstand können Sie uns dann am Tag der Schlüsselübergabe im Nachhinein übermitteln.
Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert.
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Balkonkraftwerke (steckerfertige Solaranlagen)
Hier erhalten Sie wichtige Informationen und Antworten auf Ihre Fragen, falls Sie eine steckerfertige Solaranlage installieren möchten.
Video zum Thema: Balkonkraftwerk: https://vimeo.com/953036263/d019336032?share=copy
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Straßenbeleuchtung
Für die Straßenbeleuchtung ist die Stadt Bad Wildbad zuständig.
Die Stadtwerke erledigen Arbeiten in Bezug auf die Straßenbeleuchtung nur im Auftrag der Stadt Bad Wildbad.
Die Stadtverwaltung hat entschieden, die Straßenbeleuchtung teilweise auszuschalten.
Alle Meldungen, Anfragen oder Anregungen in Bezug auf die Straßenbeleuchtung bitten wir über folgende E-Mail-Adresse an die Stadt Bad Wildbad mitzuteilen:
strassenbeleuchtung@bad-wildbad.de
Bitte beachten Sie, dass defekte Straßenbeleuchtung zwar so schnell wie möglich wieder instandgesetzt wird, es jedoch auf Grund von arbeitstechnischen Abläufen und Lieferzeiten sehr wohl einige Wochen dauern kann.
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Wichtiger Hinweis zu unseriöser Telefon- und Haustürwerbung
Die Stadtwerke Bad Wildbad GmbH & Co. KG möchten darauf hinweisen, dass leider immer wieder von unseriösen Anbietern versucht wird, vor allem über Telefon, Stromverträge abzuschließen. Oft wird von den Anrufern behauptet, sie handeln im Namen der Stadtwerke Bad Wildbad, was jedoch eine dreiste Lüge ist.
Unser Tipp: Wenn Sie von unbekannten Firmen oder Personen angerufen werden, legen Sie einfach auf. Teilen Sie auf keinen Fall Ihre Zählernummer oder andere persönliche Daten mit.
Sollten Sie versehentlich schon etwas zugesagt oder unterschrieben haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie einen Vertragsabschluss noch innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen können.
Gerne sind wir Ihnen dabei auch behilflich.
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