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Aktuelles

Hinweise zu Kundenwechsel- und Umzugsmeldungen 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine eventuelle Meldung zum Wohnungswechsel (Einzug/Auszug oder Neuvermietung/Leerstand) unbedingt zeitnah möglichst im voraus bei unseren Mitarbeitern im Kundenservice eingehen muss.

Hier kommen Sie zu unseren Ab- und Anmeldeformularen

Eine Ummeldung kann aufgrund gesetzlicher Fristen derzeit noch bis maximal 6 Wochen rückwirkend bearbeitet werden.  Ab dem 06. Juni muss ein Auszug bzw. Einzug  immer im Voraus gemeldet werden.

Kunden-Info zum Thema Umzug und Kundenwechsel

Diese wichtigen Änderungen sollten Sie kennen!

 

ab dem 06. Juni 2025 treten wichtige gesetzliche Änderungen in der Sparte Strom bei Umzugsmeldungen (Einzug/Auszug) und bei Kundenwechsel (Kauf/Verkauf) in Kraft

 

1.      Umzugsmeldungen (An- bzw. Abmeldungen):

  • Der technische Vorgang von Umzugsmeldungen, bzw. von An- und Abmeldungen bei Strom ist grundsätzlich nur noch in die Zukunft möglich, bisher konnte man das noch sechs Wochen rückwirkend. 
  • Dies gilt für alle Stromanbieter ohne Ausnahme. Das bedeutet, dass alle Anmeldungen und Beendigungen eines Lieferverhältnisses nur noch für die Zukunft möglich sein werden. Es ist keine rückwirkende Umzugsmeldung (Einzug oder Auszug) und kein rückwirkender Kundenwechsel (Kauf oder Verkauf) mehr möglich!

 

2.     Was ist unbedingt beim Umzug / Kundenwechsel zu beachten? 

  • Um einen reibungslosen Umzug/Kundenwechsel zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns mindestens vierzehn Tage vor Ihrem Auszug oder Einzug zu informieren. Dass stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten für Sie auftreten.
  • Dies gilt sowohl für Mieter als auch für Vermieter, Käufer oder Verkäufer. Den Zählerstand zum Kundenwechsel können Sie uns dann am Tag der Schlüsselübergabe im Nachhinein übermitteln.
  • Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, bezieht der neue Kunde/Mieter/Eigentümer weiterhin Strom über Ihren Vertrag, wofür Sie dann die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet und Sie sind zahlungspflichtig.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice unter der Tel.-Nr. 07081-930154 oder -155 gerne zur Verfügung.

 

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Balkonkraftwerke (steckerfertige Solaranlagen)

Hier erhalten Sie wichtige Informationen und Antworten auf Ihre Fragen, falls Sie  eine steckerfertige Solaranlage installieren möchten.  

Video zum Thema: Balkonkraftwerk:  https://vimeo.com/953036263/d019336032?share=copy 

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Straßenbeleuchtung

Für die Straßenbeleuchtung ist die Stadt Bad Wildbad zuständig. 

Die Stadtwerke erledigen Arbeiten in Bezug auf die Straßenbeleuchtung nur im Auftrag der Stadt Bad Wildbad. 

Die Stadtverwaltung hat entschieden, die Straßenbeleuchtung teilweise auszuschalten. 

Alle Meldungen, Anfragen oder Anregungen in Bezug auf die Straßenbeleuchtung  bitten wir über folgende E-Mail-Adresse an die Stadt Bad Wildbad mitzuteilen: 

strassenbeleuchtung@bad-wildbad.de

Bitte beachten Sie, dass defekte Straßenbeleuchtung zwar so schnell wie möglich wieder instandgesetzt wird, es jedoch auf Grund von arbeitstechnischen Abläufen und Lieferzeiten sehr wohl einige Wochen dauern kann.

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Wichtiger Hinweis zu unseriöser Telefon- und Haustürwerbung

Die Stadtwerke Bad Wildbad GmbH & Co. KG möchten darauf hinweisen, dass leider immer wieder von unseriösen Anbietern versucht wird, vor allem über Telefon, Stromverträge abzuschließen. Oft wird von den Anrufern behauptet, sie handeln im Namen der Stadtwerke Bad Wildbad, was jedoch eine dreiste Lüge ist. 

Unser Tipp: Wenn Sie von unbekannten Firmen oder Personen angerufen werden, legen Sie einfach auf.  Teilen Sie auf keinen Fall Ihre Zählernummer oder andere persönliche Daten mit.  

Sollten Sie versehentlich schon etwas zugesagt oder unterschrieben haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie einen Vertragsabschluss noch innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen können. 

Gerne sind wir Ihnen dabei auch behilflich. 

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