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EEG

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG):

Bericht der Verteilnetzbetreiber nach § 77 Abs. 1 EEG 2014:

Nach § 77 Abs. 1 EEG 2014 ist der Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der von ihm nach § 70 bis 74 EEG 2014 mitgeteilten Daten zum 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten. 

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