EEG
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG):
Bericht der Verteilnetzbetreiber nach § 77 Abs. 1 EEG 2014:
Nach § 77 Abs. 1 EEG 2014 ist der Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der von ihm nach § 70 bis 74 EEG 2014 mitgeteilten Daten zum 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.