Netznutzungsentgelte
Veröffentlichungspflichtige Informationen nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG, § 21 und 27 Abs. 1 StromNEV und § 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV
Die Stadtwerke Bad Wildbad GmbH & Co. KG ermöglichen Stromkunden unter den im Energiewirtschaftsgesetz einschließlich den hierzu ergangenen Verordnungen den Zugang zum Endvereilungsnetz.
Das Entgelt aus den Netzzugang zum Endverteilungsnetz bezieht sich auf einen Zeitraum von einem Jahr und setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen (siehe hierzu das Preisblatt).